Der Betreuerwechsel hat keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen. Die Verträge werden mit den bestehenden Bedingungen fortgeführt. Die Wartezeiten orientieren sich weiterhin am Vertragsbeginn, bereits in Anspruch genommene Leistungen werden zur Ermittlung von Leistungsgrenzen bei neuen Leistungsanfragen berücksichtigt.
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