Sämtliche Vertragsbedingungen bleiben vom Betreuerwechsel unberührt. Insofern gelten weiterhin die Kündigungsbedingungen des Vertrages. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus dem Betreuerwechsel nicht.
Sämtliche Vertragsbedingungen bleiben vom Betreuerwechsel unberührt. Insofern gelten weiterhin die Kündigungsbedingungen des Vertrages. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus dem Betreuerwechsel nicht.
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