Vertraglich ist vereinbart, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) eingezogen werden. Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) galt nur für Ihren bisherigen Betreuer. Damit wir zukünftig berechtigt sind, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen, benötigen wir hierzu eine erneute Ermächtigung.
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